Im Regel­fall über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die Kos­ten nicht.

Es erge­ben sich aber auch Vor­tei­le durch die pri­va­te Abrech­nung: Da eine Antrag­stel­lung nicht nötig ist, kann eine schnel­le Ter­min­ver­ga­be erfol­gen. Des Wei­te­ren erfolgt auf­grund der Schwei­ge­pflicht und der direk­ten Abrech­nung kei­ne Infor­ma­ti­on über die Inan­spruch­nah­me eines Coa­chings z.B. an Ver­si­che­run­gen, Behör­den oder Arbeit­ge­ber.