Computergrafik des Corona-Virus

Laut Coro­na Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen vom 24.04.2021 und mit Bestä­ti­gung des Ord­nungs­am­tes Olden­burg ist Coa­ching und Bera­tung in per­sön­li­cher Form als eins zu eins Ter­min wie­der zuläs­sig.

Das heißt, neben der tele­fo­ni­schen Bera­tung oder einem Coa­ching per Video­kon­fe­renz, darf ich nun auch wie­der per­sön­lich in Olden­burg Kli­en­ten emp­fan­gen. Ich freue mich sehr über die­se Ent­schei­dung!

Für Paar- und Grup­pen­be­ra­tun­gen besteht die­se Frei­ga­be noch nicht. Hier besteht aber wei­ter­hin die Mög­lich­keit, Bera­tun­gen per Video­kon­fe­renz durch­zu­füh­ren.

Nichts­des­to­trotz freue ich mich, dass ein ers­ter Schritt getan ist.

Mel­den Sie sich ger­ne tele­fo­nisch bei mir zur Ver­ein­ba­rung eines per­sön­li­chen Ter­mins.

 

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