Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht.
Es ergeben sich aber auch Vorteile durch die private Abrechnung: Da eine Antragstellung nicht nötig ist, kann eine schnelle Terminvergabe erfolgen. Des Weiteren erfolgt aufgrund der Schweigepflicht und der direkten Abrechnung keine Information über die Inanspruchnahme eines Coachings z.B. an Versicherungen, Behörden oder Arbeitgeber.