Ist eine berufliche Veranlassung der Grund für das Coaching, können Privatpersonen, die Kosten der Beratung als Werbungskosten in der Einkommen­steuer­erklärung angeben. Ob diese berufliche Voraus­setzung im Einzelfall erfüllt ist, können Sie bei Ihrem Finanzamt oder beim Steuerberater erfahren.