Ist eine beruf­li­che Ver­an­las­sung der Grund für das Coa­ching, kön­nen Pri­vat­per­so­nen, die Kos­ten der Bera­tung als Wer­bungs­kos­ten in der Einkommen­steuer­erklärung ange­ben. Ob die­se beruf­li­che Voraus­setzung im Ein­zel­fall erfüllt ist, kön­nen Sie bei Ihrem Finanz­amt oder beim Steu­er­be­ra­ter erfah­ren.